NOTARKANZLEI
ul. Ogrodowa 6/2
59-700 Bolesławiec
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag – Freitag
800 – 1600 Uhr
Andere Uhrzeiten und Wochentage nach der Vereinbarung mit der Notarin
Gemäß Gesetz über Notariatsrecht (Gesetzblatt 2008 Nr. 189 Pos. 1158) vom 14. Februar 1991 übt der Notar Tätigkeiten aus, die der notariellen Form bedürfen.
Als eine Person des öffentlichen Rechts handelt der Notar bei der Ausführung seiner Tätigkeiten unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften im Interesse der Parteien und anderer Personen, für die diese Tätigkeiten rechtliche Folgen haben können. Die notariellen Tätigkeiten erfolgen in polnischer Sprache. Die Übersetzung von Dokumenten in Fremdsprachen erfolgt durch einen vereidigten Übersetzer.
Bei Beurkundungen ist der Notar verpflichtet, die Identität der an der Beurkundung teilnehmenden Personen durch die rechtlich vorgeschriebenen Dokumente festzustellen.
Der Notar handelt mit höchster Sorgfalt im Willen der Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Die notariellen Tätigkeiten werden im Art. 79 Notariatsrecht geregelt. Auf Grund dieses Artikels nimmt der Notar folgende Tätigkeiten vor: